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Der Buschenschank
Seit Generationen offerieren wir unseren Buschenschankgästen Produkte mit höchstem Qualitätsanspruch, die aus eigener Erzeugung stammen. Neben Fleischspeisen (Geselchtes, Würstel) und dem selbstgemachten Brot, können Sie auch Mehlspeisen zu Ihren Getränken genießen.
In einem gemütlichen, hellen und freundlichen Ambiente bieten wir 35 Personen Platz. Ebenso viele Gäste können auf unserer südseitigen Sonnenterasse Platz finden.
Wir halten unseren Buschenschank ganzjährig für Sie offen. (Montag und Dienstag - Ruhetag)

Unser Weingut im PDF-Format: PDF 1.2 MB
Geschichtliches zum Buschenschank
Wie kommt die Steiermark zu ihren Buschenschänken oder:
Warum darf kein Kaffee ausgeschenkt werden?
In unserem Haus wird seit zumindest 130 Jahren Wein angebaut und gekeltert. Einen Betrieb als Buschenschank gab es vorläufig nicht, da der Wein vorwiegend für den Eigenbedarf gekeltert wurde. Dass immer wieder Freunde und Bekannte in unserem Hause einkehrten darf aber angenommen werden.
In den 1950er Jahren begannen Paul und Josefine Welle als Gastgeber, Wein auszuschenken. Die Jause wurde großteils von den Gästen selbst mitgenommen. Roland und Edith Weiss begannen schließlich, den Buschenschankbetrieb wie man ihn heute kennt zu führen.
Wein wurde in der Steiermark bereits seit über 1000 Jahren angebaut und natürlich auch ausgeschenkt.
Die Ausschank an Gäste gegen Bezahlung verdanken wir einer Gruppe Weinbauern aus der Grafschaft Görz. Deren Protest gegen die lokale Obrigkeit im damaligen Friaul-Julisch Venetien führte dazu, dass der Kaiser Josef II. am 17.August 1784 eine Zirkularverordnung erließ.
Damit war es den Bauern erlaubt, die eigene "Fechsung" wie Wein und "Labensmittel" (eigene, am Hof erzeugte Produkte wie Fleisch, Brot, Obst) zu allen Zeiten des Jahres, wie, wann und in welchem Preis er will, zu verkaufen oder auszuschenken. Nach 140 Jahren wurde die Verordnung erneuert, mittlerweile gilt bei uns das Steiermärkische Buschenschankgesetz.
Es darf angeboten werden:
Als eindeutiges Abgrenzungskriterium zum Gastgewerbe ist die Verabreichung von warmen Speisen in einem Buschenschank grundsätzlich verboten.
Das Qualitätsstreben führte schließlich zur Einführung des Prädikates "Ausgezeichneter Buschenschank".